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                       Der Begleithund

Wie für einen Schüler z. B. das Alphabet Grundlage für weiteres Lernen ist, so ist im Hundesport die Begleithundprüfung die Grundbedingung und das Fundament für andere, weitergehende Prüfungen. Gemeinsam erarbeiten sich das Team Hundeführer und Hund in den Übungsstunden unter den Anleitungen unserer Ausbilder die einzelnen Bestandteile einer BH-Prüfung.

Um zu einer Prüfung zugelassen zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:

Mitgliedschaft des Hundeführers in einem dem VDH angeschlossenen Vereines
Mindestalter des Hundes (nicht jünger als 15 Monate)
Vorlage eines gültigen Impfausweises des Hundes
Vorlage einer gültigen Haftpflichtversicherung des Hundes

Sind diese Punkte erfüllt, kann die dreiteilige BH-Prüfung beginnen:

1.  Zunächst muß sich der Hundeführer im ersten Teil einer theoretischen Sachkundeprüfung unterziehen. Dabei sind Fragen z. B. zur Körpersprache, zum Verhalten, zur Pflege sowie der Haltung des Hundes richtig zu beantworten. Der Fragenkatalog entspricht ungefähr dem des VDH-Hundeführerscheines. Nur bei bestandener Sachkundeprüfung geht es weiter zum praktischen Teil.

2.  In diesem praktischen Teil gilt es nun,  mit den erworbenen Kenntnissen der Kommandos wie „Sitz“, „ Platz“, „Hier“ usw. sicher umzugehen. Der Hund sollte im Gehorsam stehen, so dass Hundeführer und Hund auch wirklich ein Team darstellen. Ablage unter Ablenkung, Leinenführigkeit und Freifolge sind u. a. markante Bewertungsbereiche für den Leistungsrichter.

3. Der dritte Teil beinhaltet das Verhalten des Hundes im Straßenverkehr. Hier wird die soziale Verträglichkeit gegenüber anderen Menschen, anderen Hunden sowie anderen Umwelteinflüssen wie z. B. Fahrradfahrern oder Joggern geprüft.

Wenn es im zweiten Teil der Prüfung keine Beanstandungen gab und der Hund den Anforderungen des Straßenteils gerecht wurde, gilt die BH-Prüfung als bestanden. Genaue Informationen über den Ablauf der Begleithundprüfung können in der Prüfungsordnung des VDH nachgelesen werden.